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BFH, 20.08.2013 - IX B 49/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
- BFH, 20.08.2013 - IX B 49/13
- BFH, 08.04.2014 - IX R 32/13
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 06.01.2014 - 13 K 329/13
Berücksichtigung der Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als …
So hat etwa das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Vorlagebeschluss vom 28.11.2007 10 K 6227/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 860), der die in verfahrensrechtlicher Hinsicht ähnlich gelagerten Problematik betrifft, dass der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2007 vom 13.12.2006 die Amtsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG auf Fälle positiver Einkünfte von mehr als 410 EUR rückwirkend für Veranlagungszeitraume vor 2006 beschränkt hat, die Auffassung vertreten, dass darin ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu sehen sei (offen gelassen durch BFH-Urteil vom 17.1.2013 VI R 32/12, BFHE 240, 131, BStBl II 2013, 439; vgl. ferner zur ebenfalls ähnlich gelagerten Problematik der Neufassung des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG das Urteil des FG Hamburg vom 18.2.2013 6 K 43/11, abrufbar in juris, Revision zugelassen durch den BFH mit Beschluss vom 20.8.2013 IX B 49/13).